Arbeitsaufwand
Ehrenamtliche Mandatsträgerinnen und Mandtagsträger in der Kommunalpolitik wenden neben ihren eigentlichen Hauptberufen Woche für Woche zahlreiche Stunden für das kommunale Ehrenamt auf.
Zu ihren Aufgaben zählen u.a.:
- intensives Studium umfangreicher Beschlussvorlagen für Ausschuss- und Stadtratssitzungen
- Beantwortung von eingehenden Briefen und Mails
- Vorbereitung und Betreuung von fachpolitischen Arbeitskreisen und Veranstaltungen
- regelmäßige Teilnahme an wöchentlichen Fraktionssitzungen und monatlichen Ausschuss- und Stadtratssitzungen
- ständiger Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, Initiativen und Verbänden
Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder
Die Höhe der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder für die ehrenamtlichen kommunalpolitischen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sind in § 6 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Mainz geregelt.
Hieraus ergibt sich für Mainz folgende Regelung (monatliche Bruttobeträge):
- Aufwandsentschädigung der Stadtratsmitglieder: 239 Euro
- Fraktionsvorsitz: 179 Euro (zzgl. zur monatlichen Aufwandsentschädigung)
- Stellvertretender Fraktionsvorsitz: 89,50 Euro geteilt durch Anzahl der Stellvertreter/innen (zzgl. zur monatlichen Aufwandsentschädigung)
- Sitzungsgelder für Fraktions- und städtische Gremiensitzungen: 10,50 Euro
Aber: Das Sitzungsgeld für Fraktionssitzungen darf jährlich das Zweifache der Zahl der Ratssitzungen nicht übersteigen. (z.B. 2010: 8 Ratssitzungen = max. 16 Mal Sitzungsgeld = 168 Euro brutto pro Jahr) - Parkkarte: Den Ratsmitgliedern steht die Option offen, aus der Aufwandsentschädigung (239 Euro) für 60 Euro monatlich eine Parkkarte für das Rathausparkhaus zu kaufen.