„Wir sind froh, dass das Urteil des Verwaltungsgerichtes Mainz nicht so ausgefallen ist wie in anderen Städten, in denen sofortige Fahrverbote ausgesprochen wurden. Das Gericht hat die vielen verschiedenen Maßnahmen, die die Stadt Mainz zur Einhaltung der Grenzwerte bereits beschlossen und zum Teil auch schon umgesetzt hat, in seinem Urteil berücksichtigt“, reagieren Martin Kinzelbach, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Stadtratsfraktion, sowie Marc Bleicher, umweltpolitischer Sprecher auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes.
„Wir haben jetzt die Chance, die im „Green City Masterplan Plan Mainz“ enthaltenen Schritte zur Verbesserung der Luft in Mainz schnellstmöglich umzusetzen und hoffen auf eine Unterstützung des Landes und des Bundes dabei“, so beide Fachpolitiker.
„Die Stadt Mainz unternimmt bereits seit Jahren beträchtliche Anstrengungen, um die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dazu gehören unter anderem die ständige Weiterentwicklung des Luftreinehalteplanes beispielsweise durch Maßnahmen wie die von der DUH geforderte Einführung einer Umweltzone, die kommende Umstellung des ÖPNV auf Brennstoffzellenbusse oder auch die Erweiterung des Straßenbahnnetzes durch die Mainzelbahn, wodurch sich die Stickoxidwerte in der Stadt immer mehr dem Grenzwert annähern.“
Es gelte nun auch zu prüfen, in wie weit weitere Schritte wie den Ausbau des Straßenbahnnetzes, den Personennahverkehr beschleunigen und ihn dadurch attraktiver zu gestalten, aber auch die Schaffung von Park an Ride Plätzen ergriffen werden können.
„Der Masterplan ist ein Gesamtkonzept, der eine nachhaltigere Lösung bietet, als die Einzelmaßnahme Fahrverbote auszusprechen. Wir müssen nun alles daran setzen die nötigen Schritte umzusetzen, dass sich die Luftqualität weiter verbessert und ein mögliches Fahrverbot im September 2019 verhindert werden kann. Hier wird sich auch zeigen, inwieweit die politischen Kräfte in Mainz bereit sind, mutige Entscheidungen im Sinne der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu treffen. Trotzdem solle man auch prüfen, ob die Stadt in Berufung gehen kann“, so Kinzelbach und Bleicher abschließend.