Symbolbild: Finanzen

Grundsteuerreform in Mainz mit Augenmaß umsetzen

Stadtratsfraktion 0 | 23. Januar 2023

Die Mainzer SPD-Stadtratsfraktion setzt sich dafür ein, dass bei der Umsetzung der Grundsteuerreform in Mainz mit Augenmaß gehandelt wird. Anlass sind die zahlreichen Bescheide, die das Finanzamt in diesen Wochen an die Mainzer:innen sendet, denen eine Wohnung oder ein Haus gehört. „Bereits vor drei Jahren hat sich die SPD dafür ausgesprochen, dass die Grundsteuerreform in Mainz aufkommensneutral umgesetzt wird“, erinnert Jana Schmöller, Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion. „Das heißt: Die Stadt wird NACH der Reform nicht mehr und nicht weniger als VOR der Reform einnehmen.“

In den aktuell ausgestellten Bescheiden wird der steuerrechtliche Grundstückswert sowie ein Messbetrag festgesetzt. „Auch wenn der Messbetrag für eine Wohnung oder ein Haus steigt, heißt es nicht zwangsläufig, dass ab Start der Reform im Jahr 2025 hierfür mehr Grundsteuern fällig werden“, erläutert Andreas Behringer, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. „Sobald ausreichend Daten für Mainz vorliegen, werden wir die Stadtverwaltung beauftragen zu analysieren, wie sich die Messbeträge durch die Reform in der Stadt insgesamt verändert haben. Danach ist es, spätestens 2024, Aufgabe des Stadtrats, den Mainzer Hebesatz entsprechend anzupassen.

„Sollten die Messbeträge in Mainz insgesamt steigen, wird sich die SPD-Fraktion für eine Senkung des Mainzer Hebesatzes stark machen,“ legen sich Schmöller und Behringer im Namen ihrer Fraktion fest. Beide erinnern hierbei an den Koalitionsvertrag der Mainzer Ampel aus dem Jahr 2020, in dem vereinbart worden ist, dass die Grundsteuerreform in Mainz „insgesamt aufkommensneutral umgesetzt werden“ solle.


Hintergrund: Die Grundsteuerreform tritt zum 1. Januar 2025 in ganz Deutschland in Kraft. Bis zum 31. Januar 2023 müssen die Eigentümer:innen von Grundstücken und Immobilien eine Grundsteuererklärung abgeben. Anschließend erhalten sie vom Finanzamt einen Bescheid, in dem der steuerrechtliche Grundstückswert sowie ein Messbetrag festgesetzt werden. 2024 erhalten sie von den Gemeinden einen Bescheid, aus dem der individuelle Steuerbetrag hervorgeht, der ab 2025 fällig wird.