Die Fraktionen der Ampelkoalition im Mainzer Stadtrat um Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP hatten zur letzten Stadtratssitzung am 11. Oktober einen Antrag unter dem Titel „Digitale Souveränität stärken – Vorrang für Open-Source-Software“ eingebracht. Dieser Antrag wurde vom Oberbürgermeister für unzulässig erklärt und stand daher bei der Stadtratssitzung nicht auf der Tagesordnung.
„Digitale Souveränität ist ein wichtiges politisches Ziel besonders in einer Zeit vieler globaler Krisen. Das gilt insbesondere auch mit Blick auf bestehende Abhängigkeiten zu großen Softwarekonzernen. Daher ist der verstärkte Einsatz von Open-Source-Software auch in der Verwaltung der Landeshauptstadt Mainz für uns ein wichtiges Ziel“, erklären die digitalpolitischen Sprecher der Ampel-Fraktionen Dr. Rupert Röder (Grüne), Erik Donner (SPD) und Michael Ziegler (FDP). „Mit unserem Antrag möchten wir für mehr Fairness und Transparenz bei Ausschreibungen und Vergaben zugunsten von Open-Source-Software sorgen. Wir bedauern, dass der Oberbürgermeister sich dieser politischen Debatte im Stadtrat verweigert und sich dabei hinter einer fragwürdigen juristischen Argumentation des ihm unterstehenden Rechtsamts versteckt.“
„Nach dem er vor Kurzem noch geforderte hatte, dass man bei der Digitalisierung auch mal mutig sein müsse, ist sehr schnell Ernüchterung mit Blick auf die Digitalpolitik des Oberbürgermeisters eingekehrt“, so Röder, Donner und Ziegler weiter.
Städte wie München und Dortmund würden einen „Open-Source-first“-Ansatz verfolgen. Ebenso will die Stadt Darmstadt demnächst per Satzung regeln, dass bei Vergaben quelloffene Software bevorzugt werden soll – davon konnte man sich zuletzt im Juli bei einer Exkursion des Digitalbeirats nach Darmstadt überzeugen.
In Mainz sei man aber weiter bereit, sich weiter in gefährliche Abhängigkeiten großer Softwarekonzerne zu begeben. Dies beträfe insbesondere deren zukünftige Preisgestaltung aber auch die IT- und Datensicherheit.
Der Oberbürgermeister argumentiert, dass die Entscheidung über den Einsatz von Software in der Verwaltung komplett in der Organisationshoheit des Oberbürgermeisters läge. Zu kurz kommt dabei, dass die Festlegung von Kriterien für Beschaffungen sehr wohl in die Kompetenz des Stadtrates fällt. Insbesondere aber ist die Beschaffung von Software eine strategische Entscheidung für die digitale Souveränität der Landeshauptstadt Mainz. Natürlich ist auch in dieser Frage der Stadtrat zu beteiligen.
Der kompletten Antragstext findet sich hier.
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