Mainzer Ampelkoalition schafft Voraussetzungen für Rathaussanierung

Stadtratsfraktion 0 | 30. Januar 2018

Die Stadt Mainz musste mehr als 500 Jahre ohne eigenen Verwaltungssitz auskommen. Erst seit 1974 besitzt Mainz wieder ein Rathaus, bekannt als Arne-Jacobsen-Bau. Architektonisch viel beachtet, aber auch viel diskutiert, ist das Rathaus nicht nur ein herausragender Bau der Moderne, sondern mit seinem Ratssaal der zentrale Ort demokratischer Auseinandersetzungen in der Stadt Mainz. Das Gebäude dient zudem als Verwaltungssitz, kultureller Veranstaltungsort und Begegnungsstätte. Um dieser herausragenden Bedeutung auch zukünftig gerecht zu werden, erklären die Fraktionsvorsitzenden Alexandra Gill-Gers (SPD), Sylvia Köbler-Gross (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Walter Koppius (FDP) folgendes:

„Wir sind uns dieser Bedeutung bewusst und wollen uns deshalb, als die von den Bürgerinnen und Bürgern demokratisch legitimierten Vertreterinnen und Vertreter, dieser Verantwortung stellen. Im Zuge dessen haben wir den Oberbürgermeister der Stadt Mainz in einem gemeinsamen Brief gebeten, für die kommende Stadtratssitzung im Februar eine Beschlussvorlage anhand der Ergebnisse der von agn Niederberghaus & Partner GmbH durchgeführten Generalplanungen durch die Verwaltung einzubringen, die den Stadtrat in die Lage versetzt, im Grundsatz über die notwendige Sanierung zu entscheiden.“

„Auch die Möglichkeit eines Bürgerentscheids nach § 17a der Gemeindeordnung wurde beleuchtet und thematisiert. Im Rahmen der Ausschusssitzungen, der Beratung mit den Fraktionen am 19. Dezember 2017 sowie den anschließenden Gesprächen sind die Ampelfraktionen zum Ergebnis gekommen, dass gerade die Komplexität in der Sache, der notwendigen baufachlichen Kenntnisse sowie eines möglichen Ersatzes für das Rathaus es nicht ermöglichen, den Bürgerinnen und Bürgern die Entscheidung zu einer Frage zu stellen, die ausschließlich mit Ja oder Nein zu beantworten wäre.“

„Aufgrund der noch ausstehenden Abstimmungs- und Genehmigungsprozesse mit den Fachbehörden können wir zum derzeitigen Zeitpunkt in Anlehnung an die drei vorgestellten Varianten keine eindeutige Entscheidung zu Gunsten einer Variante treffen, bitten aber, folgendes zu berücksichtigen. Ziel der Sanierung soll es sein, alle zeitgemäßen und rechtlichen Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz, den Brandschutz und die Barrierefreiheit zu erfüllen, um allen Beschäftigten gute und sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen und allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu gewährleisten.“

„Trotz aller Unwägbarkeiten und Unsicherheiten in der Planung, spielt natürlich die Kostensicherheit eine enorme Rolle. Insofern sollte das Ziel im Rahmen der weiteren Projektierung sein, die Kosten in der jetzt bekannten Größenordnung realisierbar zu halten. Die frühzeitige und ständige Einbindung des Denkmalschutzes soll gewährleistet werden.“

 

— gemeinsame Pressemitteilung von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP —

Bildnachweis: MzMzMz CC BY-SA 3.0.